Wort davor: Kaufvieh

Kaufswair(de)
Wortklasse: Femininum
Erklärung: wohl ursprünglich Bezeichnung des Schwebezustands zwischen dem Abschluß eines Kaufvertrags mit einem Dritten und der endgültigen Entscheidung über die Ausübung des Einstandsrechts (I), in der (ausschließlich belegten) Verbindung in coopswair(de) comen; Bedeutung letztlich 'zum Verkauf gelangen'.
sprachliche Erläuterung: nur mnl. belegt, Beziehung des Grundworts zu Wahre oder Währe (vgl. DWB. XIII 754 - 766) unklar (vgl. MnlWB. IX 1754: Erklärung als Besitzrecht).

Wort danach: Kaufware

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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