Wort davor: Kaufübereinkunft

Kaufung
Wortklasse: Femininum

Kaufung (I)
Erklärung: entgeltliches Rechtsgeschäft überhaupt.

Kaufung (II)
Erklärung: Kauf (I), Verkauf, Handelsgeschäft.
Kaufung (II Spiegelstrich 1)
Erklärung: als Erwerbsgrund (causa).
Kaufung (III)
Erklärung: Handelsgewerbe.
Kaufung (IV)
Erklärung: Kaufgegenstand.
Kaufung (V)
Erklärung: Handelsplatz.

Wort danach: Kauf(s)urkunde

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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