Wort davor: kauftiglich
Kauf(s)titel
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
Erwerbsgrund bei einem Kauf (I), auch Urkunde darüber.
- Belegtext:
vermöge deshalb aufgerichteten kauftitels ... verkauft
Datierung: 1552
Fundstelle: Peetz,VwStud. 76
- Belegtext:
der S. seie seinem habenden khaufstitl ... furzubringen ... schuldig
Datierung: 1561
Fundstelle: EderRel. I 402
- Belegtext:
durch kauffstittel rechtmessiglich angebrachten habenden eigenthumb
Datierung: 1574
Fundstelle: Frey,Pract. 147
Faksimile
- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Belegtext:
welchermaßen ... ir spital ... den frucht- und höuzehenten ... mit kröftigem kaufstitul ingehabt
Datierung: 1601
Fundstelle: WürtLTA.2 II 248
Wort danach: Kauf(s)traktat
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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