Kauftheel
Wortklasse: Neutrum
Erklärung:
ein durch Kauf (I) erworbenes und deshalb wieder verkäufliches Theel (Anteil am gemeinschaftlich besessenen Außendeichland)
im Unterschied zu Erbtheel.
Wort danach: kauftiglich
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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