Wort davor: Kauftausch

Kauftheel
Wortklasse: Neutrum
Erklärung: ein durch Kauf (I) erworbenes und deshalb wieder verkäufliches Theel (Anteil am gemeinschaftlich besessenen Außendeichland) im Unterschied zu Erbtheel.

Wort danach: kauftiglich

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten