Wort davor: Kaufstuhl
Kaufsumme
Wortklasse: Femininum
Erklärung:
wie Kaufpreis.
sprachliche Erläuterung:
Grundwort häufig mit lat. Endung.
- Fundstelle: NürnbRef.(1479/84) VI 14
Volltext (und Faksimile)
- in DRQEdit
- Belegtext:
[die über Kirchenstühle verfügen,] die sollen ir gerechtigkayt der stüle verloren und dieselben geschefft ... kayn krafft haben, sonnder der kyrchen mit sambt der kawfsumma haym gefallen sein
Datierung: 15. Jh.
Fundstelle: NürnbPolO. 117
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- Belegtext:
das ... die kauffer ... aussflücht ... fürnemen ... in meynung, dadurch ... nachlassen an der kauffsumma oder anndern vorteil zu erlanngen
Datierung: 15. Jh.
Fundstelle: NürnbPolO. 134
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- Datierung: 1509
Fundstelle: Layensp. J 8v
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- in DRQEdit
- Belegtext:
yme [dem Stifter] und ... seiner hausfrawenn zue yrer baider lebetagen vonn denn bemeltenn gütternn das hundert, soviel die kaufsumma ausztregett, yerlichenn ... zuvorzinnszenn
Datierung: 1552
Fundstelle: SchlesDorfU. 86
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- in Google Books
- Belegtext:
der freund, so an den kauf stoen will, soll dagegen dem kaufer sein ausgegebne kaufsumma ... bar erlegen
Datierung: 1553
Region/Autor/Textsorte:
Bayern
Fundstelle: QNPrivatR. II 1 S. 183
- Datierung: 1560
Fundstelle: LeidenKenningboek 88
- Belegtext:
dieselbigen cc gulden kauffs summa
Datierung: 1571
Fundstelle: TeutschForm. 137v
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Datierung: 1572
Fundstelle: MünchenStR.(Auer) 252
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- Datierung: 1573
Fundstelle: CCMarch. I 1 Sp. 294
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- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- Belegtext:
in der auffgifft vnd waehrschafft soll allwegen die kauffsumma außtruecklich vnd namhafft bemeldet vnd in dem waehrbrieff gesetzt werden
Fundstelle: FrankfRef. 1578 II 3 § 9
Volltext (und Faksimile)
- in DRQEdit
- Belegtext:
was einer verkaufft an unbeweglichem gute, das ist er dem käuffer zugewehren oder ihm den zehenden pfenning von der kauff-summe zubezahlen schuldig
Datierung: 1586
Fundstelle: LübStR. III 6 § 18
Volltext (und Faksimile), Ausgabe von 1586
- in DRQEdit
- Belegtext:
dass man uns von jeder kaufsum allwegen von dreissig ein ... erlegen ... sölle
Datierung: 1598
Fundstelle: Niedersimmental 94
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- digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- Belegtext:
des ausleihers haupt- und kaufsumma
Datierung: 1621
Region/Autor/Textsorte:
Württemberg
Fundstelle: QNPrivatR. II 1 S. 481
- Belegtext:
in veraenderung hoefe und gueter soll der verkaeufer alle schulden, die auf dem gute, so verkauft wird, haften, dem verkaeufer nahmkuendig machen, damit derselbe so viel von der kaufsumma einbehalte
Datierung: 1650
Fundstelle: EstRitterLR. 368
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
das eine ... oberkeit dem ... weibel für syn belohnung des vorufs der vahrenden hab bestimbd ... hat ... von jedem pfund losung oder kaufsumm zwei pfennig
Datierung: 1. Hälfte 17. Jh.
Fundstelle: FreiburgÜMun. 280
- Belegtext:
soll ... verpotten sein, in ... keüffen etwas auff die kaufsumb für den weinkauff zu schlagen
Datierung: 1679
Fundstelle: BernStR. VII 1 S. 224
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- digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
wan auch einer dem anderen gelegen guet zu kaufen gebe, so solle er, der käufer, dem verkeufer umb die halbe kaufsoma nach dem gemeinen landsbrauch einen tröster zu geben schuldig sein
Datierung: 17./18. Jh.
Region/Autor/Textsorte:
Vorarlberg
Fundstelle: ÖW. XVIII 357
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
der amtsobrigkeit ... gebührt das ... bewilligungsgelt, ... von der kaufsumme bei der ratification vom taler 12 heller
Datierung: 1702
Fundstelle: ZMährSchles. 10 (1906) 279
- Belegtext:
bezahlet der kaeufer nicht das geld in seiner verabredeten voelligen summe und guete ..., so stehet dem verkaeufer es frey, ob er ... die kauf-summe fordern wolle
Datierung: 1768
Fundstelle: HambGSamml. V 11
Wort danach: Kauftag
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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