Kaufstetene
Wortklasse: Femininum
Erklärung:
Festigung (II), Stetigung eines Kaufs, hier friesisch die Stetigung eines Ehevertrags.
sprachliche Erläuterung:
zu Kauf (I) und steten, stäten befestigen.
Wort danach: Kaufsteuer
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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