Wort davor: Kaufschrift

Kaufschuldbrief
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung: Urkunde über einen Kauf, bei dem das Kaufobjekt für den (Rest-) Kaufpreis haftet.
vgl. Kaufbrief.

Wort danach: Kaufschulze

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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