Wort davor: Kaufschrift
Kaufschuldbrief
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
Urkunde über einen Kauf, bei dem das Kaufobjekt für den (Rest-) Kaufpreis haftet.
vgl.
Kaufbrief.
- Belegtext:
in die kauffschuldbrieff ... sollen sie [Schreiber] setzen [falls sich Anzeigen u. Zusagen d. Verkäufers nicht als zutreffend erwiesen],
dass der käuffer solches bei dem ausstehenden kauffschilling innbehalten ... möge
Datierung: 1715
Fundstelle: SchweizId. V 483
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Wort danach: Kaufschulze
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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