Kaufschmalz
Wortklasse: Neutrum
Erklärung:
Schmalz, das der Herrschaft zu einem bestimmten (geringen) Preis verkauft werden muß.
vgl.
Kaufhafer.
Wort danach: Kaufschoß
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten