Wort davor: Kauf(s)schirm

Kaufschlag
Wortklasse: Maskulinum

Kaufschlag (I)
Erklärung: ursprünglich Handschlag als Zeichen des Kaufabschlusses?

Kaufschlag (II)
Erklärung: (Verhandlung über) einzelnes Kaufgeschäft.
vgl. Kaufhandel (III).
Kaufschlag (III)
Erklärung: kaufmännische Betätigung.
Kaufschlag (IV)
Erklärung: wirtschaftlicher Verkehr von Kaufleuten.
Kaufschlag (V)
Erklärung: in Westflandern Gebühr für den Zuschlag bei einem öffentlichen Verkauf.
Kaufschlag (VI)
Erklärung: amtliche Preisfestsetzung.
vgl. Kaufmann(s)schlag.

Wort danach: Kaufschlagemontag

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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