Wort davor: Kauf(s)schirm
Kaufschlag
Wortklasse: Maskulinum
Kaufschlag (I)
Erklärung:
ursprünglich Handschlag als Zeichen des Kaufabschlusses?
- Belegtext:
die teutschen pflegten die berichtigung des kaufes durch darreichung der hände anzuzeigen. daher der zuschlag, kauf-schlag bekannt ist
Datierung: 1758
Fundstelle: Estor,RGel. II 534
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- Datierung: 1786
Fundstelle: Krünitz,Enzykl. 36 S. 663
- Belegtext:
"wie es allgemein und nicht nur in Livland im Mittelalter üblich war, wurde der Handel durch den kopslach, einen Handschlag der Beteiligten, abgeschlossen"
Fundstelle: Redlich,SitteLivlKfm. 41
[weitere Angaben: vergleiche aber Brüch/ZDA. 83 S. 92]
Kaufschlag (II)
Erklärung:
(Verhandlung über) einzelnes Kaufgeschäft.
vgl.
Kaufhandel (III).
- Belegtext:
dat hie [Ehemann] hôer ende der kinder gôet verdrinckt ende in dronckenschap mit gecken [vgl. 1geck] côepslâegen thôebrenget
Datierung: 1517
Fundstelle: LSchrP. 246
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- Belegtext:
das sich ... G.L. ... vnd H.S. dysen hirnach geschrieben kauffschlags entlichen gantz abgeredt vnd beschlossen haben
Datierung: 1525
Fundstelle: MittZwickau 6 (1899) 91
- Datierung: 1591
Fundstelle: Fischart,Daem. 185b
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- Belegtext:
eine angefallene erbschafft, getroffenen kauff-schlag, gemachten tausch ... sollen dieselbe vor vnsere cantzleyen ... gebracht ... werden
Datierung: 1656
Fundstelle: HessSamml. II 407
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Kaufschlag (III)
Erklärung:
kaufmännische Betätigung.
- Belegtext:
das aller gemeyner handel und kaufslag ... alleine umb pfund oder umb pfenninge ... geboten ... werden sol
Datierung: 1456
Fundstelle: ArchUFrk. 22 (1874) 123
- Belegtext:
als wir ... unser stat E. ... zugelassen, wie sie [auf den Jahrmärkten] alle stendt des kaufschlags ordnen und setzen sollen
Datierung: 1484
Fundstelle: Eberbach aN. 102
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- Belegtext:
alle die vom adel kauffschlege vnd handel treiben ..., die sol man straffen
Datierung: 1594
Fundstelle: Spangenb.,Adelsp. II 347
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- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
Kaufschlag (IV)
Erklärung:
wirtschaftlicher Verkehr von Kaufleuten.
Kaufschlag (V)
Erklärung:
in Westflandern Gebühr für den Zuschlag bei einem öffentlichen Verkauf.
Kaufschlag (VI)
Erklärung:
amtliche Preisfestsetzung.
vgl.
Kaufmann(s)schlag.
Wort danach: Kaufschlagemontag
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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