Wort davor: Kaufschillingswährung

Kauf(s)schirm
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung: Gewährleistungspflicht bei einem Kauf.

Wort danach: Kaufschlag

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten