Wort davor: Kaufschein

Kaufschilling
Wortklasse: Maskulinum
sprachliche Erläuterung: Nbf. Kaufsschilling.

Kaufschilling (I)
Erklärung: die den Verkäufer als Empfänger zur Gegenleistung verpflichtende Arre, Daraufgabe.

Kaufschilling (II)
Erklärung: Kaufpreis.
Kaufschilling (III)
Erklärung: Handänderungsgebühr bei Grundstücksverkauf.
Kaufschilling (IV)
Erklärung: Abgabe verschiedener Art.

Kaufschilling (IV 1)
Erklärung: Anleit (I 2 a) bei veranleiteter Freistift.
Kaufschilling (IV 2)
Erklärung: Ablösung von Frondienst.

Wort danach: Kaufschillingsgeld

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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