Wort davor: Kaufrest

Kauf(s)rezeß
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung: schriftlich niedergelegtes Ergebnis von Kaufverhandlungen.
vgl. Kaufbrief.

Wort danach: Kaufrichter

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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