Wort davor: Kaufrecht(s)weise

Kaufregister
Wortklasse: Neutrum
Erklärung: Teil des Grundbuchs.
vgl. Kaufbuch (I), Kaufsregistratur.

Wort danach: Kaufsregistratur

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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