Wort davor: Kaufrechtsverdrittelung
Kaufrecht(s)weise
Wortklasse: Adverb
Erklärung:
in der Rechtsform eines Kaufrechts (VI).
- Belegtext:
in khauffrechtsweis innenhaben
Datierung: 1539
Fundstelle: ArchKärnten 43/44 (1955) 191
- Belegtext:
kaufrechtweis ... an sich gebracht
Datierung: 1564
Fundstelle: ArchKärnten 43/44 (1955) 35
- Belegtext:
solle nach gestalt des guets, das er [Untertan] antreten wüll, anlait oder ehrung aintweder freistiftsweiß oder kaufrechtsweiß ... geschlossen werden
Datierung: 1638
Region/Autor/Textsorte:
Steiermark
Fundstelle: ÖW. VI 535
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Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
Wort danach: Kaufregister
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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