Wort davor: Kaufrechtsurkunde
Kaufrechtsverdrittelung
Wortklasse: Femininum
Erklärung:
Festsetzung der Handänderungsgebühr bei einem Kaufrecht
(VI) auf ein Drittel des Schätzwerts.
- Belegtext:
weilen man ... anstatt der freistiftlichen verleihung auf die kaufrechts verdrittelung ... angetragen, als hat [d. Bürger] ... ein neues kaufrecht solchergestalt
erhöbet, daß er 150 gulden kaufrechtsgeföhl [zahlen soll u. daß bei Besitzveränderung 1/3 des Schätzwerts zu zahlen ist]
Datierung: 18. Jh.
Fundstelle: ArchKärnten 43/44 (1955) 157
Wort danach: Kaufrecht(s)weise
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