Wort davor: Kaufrechtsmachung
Kaufrecht(s)recht
Wortklasse: Neutrum
Kaufrecht(s)recht (I)
Erklärung:
für Kaufrecht (VI) geltendes objektives Recht.
- Belegtext:
khaufrechtsrecht ... im lande zu Khärndten
Datierung: 1444
Fundstelle: ArchKärnten 43/44 (1955) 152
- Belegtext:
verleihen ... nach dem kauffrecht recht in landt zw Khärenten
Datierung: 1539
Fundstelle: ArchKärnten 43/44 (1955) 191
Kaufrecht(s)recht (II)
Erklärung:
Gericht in Kaufrechtsachen.
- Belegtext:
[e. Untertan darf nicht ohne] niedersetzung eines ordentlichen kaufrechts- oder urbar rechtenn von seiner kaufrechten hube [entfernt werden]
Datierung: 1573
Fundstelle: ArchKärnten 43/44 (1955) 84
Wort danach: Kaufrechtsregister
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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