Wort davor: Kaufrecht
kaufrecht
Wortklasse: Adjektiv
kaufrecht (I)
vgl.
Kaufrecht(s)recht (II).
Wortbildungshinweis: zu
Kaufrecht (VI).
- Belegtext:
hat ein ieder grundherr wegen hinderstelliger herrnforderungen auf seinen khaufrechten grunt und poden daz rechtlich underphand
Datierung: 1599
Fundstelle: NÖLREntw. II 11 § 9
kaufrecht (II)
Erklärung:
von der Höhe des Kaufpreises.
Wortbildungshinweis: zu
Kaufrecht (V).
kaufrecht (III)
Erklärung:
verkäuflich.
Wort danach: Kaufrechtbeschreibung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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