Wort davor: Kaufpakt
Kaufpfennig
Wortklasse: Maskulinum
sprachliche Erläuterung:
Nbf. Kaufspfennig.
Kaufpfennig (I)
Erklärung:
Kaufpreis.
Kaufpfennig (II)
Erklärung:
wie Kaufgeld (II), Hauptbestandteil des vom Zugberechtigten oder Erben eines Guts als Ausgleich zu zahlenden Preises.
- Belegtext:
daeraf sij als naeste bloet begeerde overghifte betalende de cooppenninghe, die sij presenteerde
Datierung: 1490
Fundstelle: Meijers,LigurErfr. I 183
- Belegtext:
sollen die erben, die den kauf anzufechten hätten ..., das erb-gut um den kauf-pfennig an sich lösen
Datierung: 1537
Fundstelle: SammlVerordnHannov. II 259
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
gegoltene erbgüter [sollen] den vorkinderen bleiben, und der zweyter ... ehe kindern von wegen des kauffpfennings ... biß zu der ablöß verhypothecirt ... seyn
Datierung: 1564
Fundstelle: JülichLR. 233
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Kaufpfennig (III)
Erklärung:
wie Kaufgeld (IV), Erlös bei Zwangsverkauf.
Wort danach: Kaufpfennwertstätte
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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