Wort davor: Kaufpakt

Kaufpfennig
Wortklasse: Maskulinum
sprachliche Erläuterung: Nbf. Kaufspfennig.

Kaufpfennig (I)
Erklärung: Kaufpreis.

Kaufpfennig (II)
Erklärung: wie Kaufgeld (II), Hauptbestandteil des vom Zugberechtigten oder Erben eines Guts als Ausgleich zu zahlenden Preises.
Kaufpfennig (III)
Erklärung: wie Kaufgeld (IV), Erlös bei Zwangsverkauf.

Wort danach: Kaufpfennwertstätte

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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