Wort davor: Kaufnosse
Kaufnotel
Wortklasse: Femininum und Maskulinum
sprachliche Erläuterung:
Nbf. Kaufsnotel.
Kaufnotel (I)
Erklärung:
förmliche Urkunde über einen Kaufvertrag, Kaufbrief.
- Belegtext:
anderst nit dann in schruften durch ordentliche kaufsnotl
Datierung: um 1600
Fundstelle: OÖLTfl. II 3, 154
- Belegtext:
bei färttigung dises kauffs notl [ein Wort?] alle ... verkhauffte stuckh ... eingeandtwortet [sind]
Datierung: 1702
Fundstelle: Zschokke,MetropKapitelWien 336
- Belegtext:
kauffnotel, kauff-brief
Datierung: 1711
Fundstelle: Rädlein 529
- Belegtext:
den von beyden theilen unterschriebenen kauff-brief oder die sogenannte kauff-notul
Datierung: 1761
Fundstelle: Cramer,Neb. 26 S. 138
- Belegtext:
um allen zukuenftigen irrungen vorzubeugen, [soll] der kaufnotul ... in klaren und unbefangenen ausdruecken eingetragen werden
Datierung: 1790
Fundstelle: Thomas,FuldPrR. III 75
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Kaufnotel (II)
Erklärung:
vorläufige Kaufurkunde als Grundlage für den amtlich ausgefertigten Kaufbrief.
- Belegtext:
soll jede kaufnotel, ehe sie bey amte zur ausfertigung des kaufbriefes übergeben wird, ... öffentlich angeschlagen werden
Datierung: 1803
Fundstelle: WeistNassau III InhKirberg 2
Wort danach: Kaufsordnung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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