Kaufmannswähre
Wortklasse: Femininum
Erklärung:
bei einem Kaufmann (V) an Maß, Gewicht und Qualität richtige Lieferung.
vgl.
Kaufmann(s)gut (II),
Kaufmannswährung.
Wort danach: Kaufmannswährung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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