Wort davor: Kaufmannswähre
Kaufmannswährung
Wortklasse: Femininum
Erklärung:
wie Kaufmannswähre.
sprachliche Erläuterung:
Nbf. Kaufmannswahrung.
- Belegtext:
[Beschwerde], wu hir werde ghemaket laken unde voder doyke, dar se neyne kopmans waringhe mede don kunnen, beyde an lenghe unde an brede
Datierung: um 1450
Fundstelle: HildeshUB. IV 623
- Belegtext:
was von heringe ... uf die niederlage gebracht wirdet, das sol ... zu rechter kauffmanswherung werden volgehoget ..., das es an whare und packunge fur gute kauffmanswherung und liberung moge bestehen
Datierung: 1559
Fundstelle: StettinTräger 321
- Belegtext:
ob ein fleischhacker ... hett fail das nit kaufmannswehrung were
Datierung: um 1560
Region/Autor/Textsorte:
Niederösterreich
Fundstelle: ÖW. VIII 506
Faksimile
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Datierung: 1650
Fundstelle: CCMarch. V 2 Sp. 88
Faksimile
- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
Wort danach: Kaufmannsware
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten