Wort davor: Kaufmannschaftsälteste

kaufmannschaften
Wortklasse: Verb

kaufmannschaften (I)
Erklärung: sich kaufmännisch betätigen.
Wortbildungshinweis: zu Kaufmannschaft (IV).

kaufmannschaften (II)
Erklärung: durch Kaufmannschaft (IV) verdienen.
kaufmannschaften (III)
Erklärung: einen (Kauf-)Vertrag schließen.

Wort danach: Kaufmannschaftgericht

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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