Wort davor: Kaufmannssache

Kaufmannschaft
Wortklasse: Femininum
sprachliche Erläuterung: Nbf. Kaufmannsschaft.

Kaufmannschaft (I)
Erklärung: Ware.
vgl. Kauf(en)schaft (III).

Kaufmannschaft (II)
Erklärung: im Unterschied zu 1Erbe (III): Teil der 1fahrenden (B I) Habe, auch Warenlager des kaufmännischen Betriebs.
vgl. Kaufschatz (II).
Kaufmannschaft (III)
Erklärung: Handel (V 1), wirtschaftlicher Verkehr der Kaufleute ( I und II) als Gegenstand von Verwaltung und Politik.
Kaufmannschaft (IV)
Erklärung: kaufmännischer Betrieb, kaufmännische Betätigung.
Kaufmannschaft (V)
Erklärung: Gesamtheit der Kaufleute ( I und II) eines Gebiets.
Kaufmannschaft (VI)
Erklärung: einzelner Kaufvertrag, Kaufgeschäft.
vgl. Kaufhandel (III).
Kaufmannschaft (VII)
Erklärung: Glücksvertrag? (MnlWB. III 1849), Glücksspiel.
Kaufmannschaft (VIII)
Erklärung: Rechtssprichwort.

Wort danach: Kaufmannschaftsälteste

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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