Wort davor: Kaufmännin
Kaufmannsinnung
Wortklasse: Femininum
Erklärung:
wie Kaufleutezunft.
- Datierung: 1678
Fundstelle: HannovGBl. 8 (1905) 35
- Belegtext:
daß, wann sie [die kleinen fabricanten] auch mit andern waaren handeln wolten, sie die kauffmanns innung nach derselben privilegio gewinnen müsten
Datierung: 1743
Fundstelle: Krüger,PreußManufakt. 489
- Belegtext:
die einlaendischen kaufmannsinnungen duerfen aufseher bestellen, welche auf die hausirer achten
Datierung: 1768
Fundstelle: HannovPolG. 114
- Belegtext:
[ein] victualienhaendler ... entweder in einer eigenen victualiengilde oder in der kaufmannsinnung mit stehen muß
Datierung: 1785
Fundstelle: BrschwWolfenbPromt. IV 75
- Datierung: 1794
Fundstelle: PreußALR. II 8 § 505
- Belegtext:
[Adelige] koennen ... ohne landesherrliche erlaubniß nicht mitglieder einer geschlossenen kaufmannsinnung werden
Datierung: 1797
Fundstelle: Pöhls,HR. II 88
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- digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- Belegtext:
der israelite [kann] nur durch siebenjährige vorbereitung in einer regelmäßigen handlung (oder durch staatsprüfung) in die kaufmanns-innung aufgenommen werden
Datierung: 1829
Fundstelle: Mohl,WürtStR. I 445
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- in Google Books
- Datierung: 1831
Fundstelle: Mohl,WürtStR. II 649
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
Wort danach: Kaufmannsinteresse
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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