Wort davor: Kaufmannhaupt
Kaufmännin
Wortklasse: Femininum
Erklärung:
Handelsfrau, Kauffrau, auch Ehefrau des Kaufmanns.
Wortbildungshinweis: zu
Kaufmann (I),
Kaufmann (II).
- Datierung: 1393
Fundstelle: Wackernagel,Pred. 260
- Belegtext:
ob sie [eeweib] aber ist ein (kauferin vnd verkauferin als ein) kaufmanyn [lat. negociatrix], den so wirt sie nit schuldig zu widergebung vnd genugthuen den manne
Datierung: um 1500
Fundstelle: Summa legum 561
- Belegtext:
es wird aber diejenige frau vor eine kauffmaennin gehalten, welche nicht etwa nur allein einen besondern handel fuehret, sondern auch die solchem mit einem andern gemeinschafftlich
exerciret und also gleichsam in societaet mit ihm lebet
Datierung: 1721
Fundstelle: KlugeBeamte IV 176
Wort danach: Kaufmannsinnung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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