Wort davor: Kaufmannshandel
Kaufmannshandlung
Wortklasse: Femininum
Kaufmannshandlung (I)
Erklärung:
wie Kaufmannshandel (I), kaufmännische Betätigung.
Kaufmannshandlung (II)
Erklärung:
einzelnes Geschäft eines Kaufmanns ( I und II),
wie Kaufmannshandel (II).
vgl.
Kaufhandel (III).
- Belegtext:
öffentliche kontrakte und kaufmannshandlungen
Datierung: 1561
Fundstelle: BlWürtKG. 38 (1934) 93
Kaufmannshandlung (III)
Erklärung:
wie Kaufhandel (II), kaufmännisches Unternehmen.
- Belegtext:
wegen einer anzulegenden oder fortzusetzenden kaufmannshandlung
Datierung: 1794
Fundstelle: PreußALR. Rubr. vor II 18 § 605
Kaufmannshandlung (IV)
Erklärung:
Handelsgut.
Wort danach: Kaufmannshantierung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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