Wort davor: Kaufmannshabe
Kaufmannshandel
Wortklasse: Maskulinum
Kaufmannshandel (I)
Erklärung:
wie Kaufmannschaft (IV), kaufmännische Betätigung.
Kaufmannshandel (II)
Erklärung:
einzelnes Geschäft eines Kaufmanns ( I und II)
und der daraus entspringende Kaufpreisanspruch.
vgl.
Kaufhandel (III).
Kaufmannshandel (III)
Erklärung:
Handelsgut.
Kaufmannshandel (IV)
Erklärung:
Bedeutung?
- Belegtext:
mit ainer sträflichen rede irn kaufmanshandel zu rechter zeit furzunemen und die suppen nit zu verschütten
Datierung: 16. Jh.
Fundstelle: NürnbChr. V 878
Wort danach: Kaufmannshandlung
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