Wort davor: Kaufmannsgericht

Kaufmannsgeschäft
Wortklasse: Neutrum
Erklärung: gewöhnlich von einem Kaufmann ( I und II) geschlossenes 1Geschäft (III 1); der aus solchen Geschäften bestehende Geschäftsbetrieb.

Wort danach: Kaufmannsgesellschaft

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