Kaufmannsgerechtigkeit
Wortklasse: Femininum
Erklärung:
Summe der Einzelrechte des (gemeinen) Kaufmanns (III).
vgl.
Kaufgericht (II),
Kaufmannsrecht.
Wortbildungshinweis: zu
Gerechtigkeit (II 2).
Wort danach: Kaufmannsgericht
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten