Wort davor: Kaufmannsdiener

Kaufmannsdienst
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung: Arbeitsverhältnis, 1Dienst (E I) bei einem Kaufmann ( I und II).

Wort danach: Kaufmannsdröge

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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