Wort davor: Käufling
Kauflohn
Wortklasse: Maskulinum und Neutrum
Kauflohn (I)
Erklärung:
wie Kaufpreis.
- Belegtext:
[ist die Ware dem Käufer auf Kredit übergeben und zahlt er nicht,] so mag der verkhaufer ... das verkhauft guet nicht wider anfordern noch einziehen, sondern allain umb daz khauflon clagen
Datierung: 1528
Fundstelle: ZeigerLRb. III 341
Kauflohn (II)
Erklärung:
übertragen.
- Belegtext:
es ist ein kaufflone des bludes
Datierung: 1493
Region/Autor/Textsorte:
Frankfurter Passionsspiel
Fundstelle: Froning II 472
Wort danach: Kauflos
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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