Wort davor: käuflichen
Käuflin
Wortklasse: Femininum
vgl.
Hingeberin (II),
Hingebweib,
Käufelweib,
Käufersche,
Käuflerin.
Wortbildungshinweis: zu
Käufel.
- Belegtext:
chauft ein man ... wider einen chäuffel oder wider ein chauflin
Datierung: um 1300
Fundstelle: WienStRb. Art. 80 (S. 81)
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- Datierung: 1337
Fundstelle: NürnbAchtb. 55
- Belegtext:
daz niemant fürbaz chaeffel noch chaewfflinn sol sein, newr der daz ampt von dem rat enpfacht
Datierung: um 1365
Fundstelle: MünchenStR.(Dirr) 424
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- Belegtext:
das gericht ... get mit dem klager ... und mussen im vollige pfant antwurten, die fur ein kaufflin legen und 3 tag zu wandel hingeben
Datierung: 1442
Fundstelle: LandshutStR. 190
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- Belegtext:
die keuflin und ir man sollen sweren: was in geantwurt werde zu verkaufen, das sy das trulich bewaren
Datierung: 1465
Fundstelle: Koller,EidMünchen 107
- Belegtext:
[d. Bürger sollen] einichem kewffel, kewflin oder yemant annderm weder ganntze noch halbe tuch ... nit furlegen oder umbtragen lassen
Datierung: 15. Jh.
Fundstelle: NürnbPolO. 133
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- Belegtext:
keufflin des gerichts
Datierung: 1516
Fundstelle: Wachendorf,Frau 6
- Datierung: 1709
Fundstelle: Lahner,Samml. 718
- Datierung: 1757
Fundstelle: Lahner,Samml. 229
- Belegtext:
kaeufflinnen sind dazu angenommen und verpflichtet, um sachen, die nicht neu sind, der buergerschaft zu verkaufen
Datierung: 1790
Fundstelle: Gatterer,TechnolMag. I 289
Wort danach: Käufling
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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