Wort davor: Kaufleutezunftgildemeister

käuflich

käuflich (I)
Wortklasse: Adjektiv

käuflich (I 1)
Erklärung: was gekauft werden kann.

käuflich (I 2)
Erklärung: was beim Kauf als Leistung gegeben und genommen wird.
käuflich (I 3)
Erklärung: wie kaufmannsgut, zum Kauf geeignet.
käuflich (I 4)
Erklärung: durch Kauf eine Sache erwerbend.
käuflich (I 5)
Erklärung: überhaupt auf einen Kauf bezüglich.

käuflich (I 5 a)
Erklärung: von Sachen.
käuflich (I 5 b)
Erklärung: von Menschen.
käuflich (II)
Wortklasse: Adverb
Erklärung: mittels, in der Weise eines Kaufs.
käuflich (III)
Wortklasse: subst.?

Wort danach: käuflichen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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