Wort davor: Kaufleutezunftgildemeister
käuflich
käuflich (I)
Wortklasse: Adjektiv
käuflich (I 1)
Erklärung:
was gekauft werden kann.
käuflich (I 2)
Erklärung:
was beim Kauf als Leistung gegeben und genommen wird.
- Belegtext:
daz ich ze wehsel kaeme mit im und daz ich naeme sinen kouf (den gap er mir: der kouflich wehsel daz sit ir)
Datierung: 13. Jh.
Fundstelle: GGerhard V. 2052
käuflich (I 3)
Erklärung:
wie kaufmannsgut, zum Kauf geeignet.
käuflich (I 4)
Erklärung:
durch Kauf eine Sache erwerbend.
- Belegtext:
damit der käuflich besteher gebührlich enthebt und entschädiget werde
Datierung: 1. Hälfte 17. Jh.
Fundstelle: FreiburgÜMun. 278
käuflich (I 5)
Erklärung:
überhaupt auf einen Kauf bezüglich.
käuflich (I 5 a)
Erklärung:
von Sachen.
- Belegtext:
schal de kopman ... ene dem andern lick und recht don an kopenschop und an allen kopliken saken
Datierung: 1409
Fundstelle: Schiller-Lübben II 529
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käuflich (I 5 b)
Erklärung:
von Menschen.
käuflich (II)
Wortklasse: Adverb
Erklärung:
mittels, in der Weise eines Kaufs.
käuflich (III)
Wortklasse: subst.?
- Belegtext:
es wer dann, das dieselben furlute ichts keuflich ... dabi uffgeladen hetten
Datierung: 1479
Fundstelle: HeidelbStR. 519
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Wort danach: käuflichen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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