Wort davor: Käuflerin

Kaufleute
Wortklasse: Plural
sprachliche Erläuterung: Nbf. Kaufsleute.
Wortbildungshinweis: zu Kaufmann.

Kaufleute (I)

Kaufleute (I 1)
Erklärung: überhaupt Leute, die gewerbsmäßig Waren kaufen und verkaufen (von II nicht scharf zu trennen), im MA. unter besonderem (Königs-)Schutz stehend und häufig gildemäßig zusammengeschlossen.

Kaufleute (I 2)
Erklärung: daher Krämer und Handwerker mit umfassend.
Kaufleute (II)
Erklärung: im engeren Sinn: bedeutendere Händler mit Waren, bes. Gewandschneider, im Unterschied zu Krämern und Handwerkern.
Kaufleute (III)
Erklärung: Kauflustige, Käufer (I).
Kaufleute (IV)
Erklärung: Parteien eines Kaufvertrags.
Kaufleute (V)
Erklärung: Zeugen bei einem Kaufvertrag.
Kaufleute (VI)
Erklärung: auf herrschaftlichem Grund angesessener Inhaber eines Kaufleuterechts.

Wort danach: Kaufleutealte

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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