Wort davor: Kauflege

Kauflehen
Wortklasse: Neutrum

Kauflehen (I)
Erklärung: vom Lehnsherrn gegen Zahlung eines Entgelts verliehenes Gut.

Kauflehen (II)
Erklärung: bäuerliches Lehen, für das bei Veräußerung unter Lebenden Kauflehnware zu zahlen ist.
Kauflehen (III)
Erklärung: die für das Kauflehen (II) zu zahlende Kauflehnware.

Wort danach: Kauflehnsbrief

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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