Wort davor: Kaufkonsens
Kaufkontrakt
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
Konsensualvertrag über einen Kauf, wie Kaufvertrag (I).
sprachliche Erläuterung:
Nbf. Kaufskontrakt.
vgl.
Kaufhandel (III).
- Datierung: 1561
Fundstelle: LeidenKenningboek 99
- Datierung: 1622
Fundstelle: CCNass. I 2 Sp. 88
- Belegtext:
durch kauffs-verträg und conträct werden allerley herrschaften ... hingelassen
Datierung: 1627
Fundstelle: BöhmLO. K 1
- Datierung: 1628
Fundstelle: HeidelbUnivUB. I 386
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- digitalisiert von der UB Heidelberg
- Belegtext:
daß niemand über einen ordentlichen ... kauff- und verkauffs-contract ... vernachtheilet ... werden solle
Datierung: 1666
J. Blume, Supplicationes camerales (1666) 326
- Belegtext:
wenn kauf-, tausch oder andere ... conträcte geschlossen und unterschrieben, die käufer und verkäufer in solche büxen [Gotteskasten]
etwas aus gutem willen zu geben vermanet [werden sollen]
Datierung: 1666
Region/Autor/Textsorte:
Sachsen-Gotha
Fundstelle: QNPrivatR. II 1 S. 592
- Datierung: 1666
Region/Autor/Textsorte:
Sachsen-Gotha
Fundstelle: QNPrivatR. II 1 S. 628
- Datierung: 1684
Fundstelle: AltenburgSamml. I 142
- Datierung: 1688
Fundstelle: SlgOrgVerwGBrschw. 377
- Belegtext:
den khauffs contract, welcher ... auf ... ratification der ... obrigkheit ... heschlossen worden
Datierung: 1696
Fundstelle: Indersdorf II 355 (nr. 2240)
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- Belegtext:
der kauff- und verkauff contract ist, wann ihrer zwey persohnen ... übereinkommen, dass die einte ihr gut der andern umb einen bestimbten preis übergeben solle
Datierung: 1709
Fundstelle: Mutach 101
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- Datierung: 1715
Fundstelle: ActaBoruss.BehO. II 241
- Datierung: 1727
Fundstelle: Hoheneck I 704
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- in Google Books
- Datierung: 1730
Fundstelle: Leu,EidgR. III 325
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- in Google Books
- Belegtext:
auch die confirmation der kauf- und pfand-contracte ... von den gouvernements ertheilet werden soll
Datierung: 1737
Fundstelle: CCMarch. I. Cont. 32
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- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- Belegtext:
auf stempel-bogen ... sollen geschrieben werden ... kauff- und andere contracte
Datierung: 1743
Fundstelle: VerordnAnhDessau I 23
- Datierung: 1750
Fundstelle: CCMarch. IV. Cont. 235
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- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- Belegtext:
kauff-contracte sind nicht gueltig, wofern die darueber errichtete instrumenta nicht von der obrigkeit untersiegelt worden
Datierung: 1767
Fundstelle: HessSamml. I Reg.
- Datierung: 1768
Fundstelle: Cramer,Neb. 74 S. 83
- Datierung: 1768
Fundstelle: Lahner,Samml. 469
- Belegtext:
daß die am haeufigsten vorkommenden ... kaufcontracte, wenn sie ueber ein bewegliches gut geschlossen worden und das kaufgeld ... ueber 50 rthlr. betraegt, anderergestalt nicht
gueltig ... seyn sollen, als wenn sie schriftlich vollzogen worden
Datierung: 1770
Fundstelle: Krünitz,Enzykl. VIII 352
- Belegtext:
kauf- und andere das eigenthum uebertragende contracte
Datierung: 1774
Fundstelle: SystSammlSchleswH. II 191
- Datierung: 1784
Fundstelle: SystSammlSchleswH. I 204
- Datierung: 1784
Region/Autor/Textsorte:
Preußen
Fundstelle: v.Berg,PolR. V 377
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- in Google Books
- Datierung: 1786
Fundstelle: Krünitz,Enzykl. 38 S. 799
- Datierung: 1788
Fundstelle: Thomas,FuldPrR. I 458
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- digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- Belegtext:
aus dem dafür gelöseten preise kann der verkäufer ... fordern, was ihm nach dem inhalte des kaufcontracts gebührt
Datierung: 1794
Fundstelle: PreußALR. I 11 § 219
- Belegtext:
da der kaufcontract ein bilateralcontract ist, so entstehen aus demselben zwey klagen ... die kaufklage (actio emti) und verkaufsklage (actio venditi)
Datierung: 1801
Fundstelle: RepRecht IX 104
- Belegtext:
wesentliche eigenschaften des kaufcontractes ... sind drey ... einwilligung ... eine sache, welche tradirt werden soll ... eine bestimmte summe geldes
Datierung: 1803
Fundstelle: Höpfner,KommHeineccInst. 914
- Datierung: 1803
Fundstelle: RepRecht XI 312
- Datierung: 1828
Fundstelle: Pöhls,HR. I 167
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- digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- Belegtext:
kauf-contract ... ist diejenige verabredung oder der vertrag zweier oder mehrerer personen, durch welchen eine gewisse sache um einen bestimmten preis von einem an den anderen ueberlassen wird
Datierung: 1832
Fundstelle: Schlössing,KaufmWB. 188
Wort danach: Kaufskopie
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten