Wort davor: Kaufhof

käufig
Wortklasse: Adjektiv

käufig (I)
Erklärung: von einem Kaufgegenstand: gut verkäuflich.

käufig (II)
Erklärung: von einem Menschen: kauflustig.

Wort danach: Kauf(s)instrument

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten