Wort davor: Kaufheller
Kaufherkommen
Wortklasse: Neutrum
Erklärung:
bei Abschluß eines Kaufs zu beobachtendes Herkommen (II).
- Belegtext:
wo sich ... befund, daß ... ain kaufbrief geferlicher weise und zu verhinderung des einstands anders dann im kaufherkommen aufgericht wäre, darumen sollen sie [verkaufer und kaufer] als die mainaidigen ... gestraft werden
Datierung: 1553
Region/Autor/Textsorte:
Bayern
Fundstelle: QNPrivatR. II 1 S. 184
Wort danach: Kaufherr
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten