Wort davor: Kaufhausgeld
Kaufhausherr
Wortklasse: Maskulinum
Kaufhausherr (I)
Erklärung:
mit der Aufsicht über das Kaufhaus (I 1) betrauter Ratsherr.
vgl.
Kaufhausmeister (I),
Kaufhausverweser.
- Belegtext:
[bringt e. Kaufmann Ware in sein Haus,] das sol er uff stunt den kauffhußh[er]ren [angeben], vff daz dem kauffhuß sin hußgelt dauon werde
Datierung: 1442
Fundstelle: RegActSpeyer 22r
- Belegtext:
buossen ... im koufhuß verfallen, sollen einer statt und nit den kouffhußhern zuogehoeren
Datierung: 1495
Fundstelle: BaselRQ. I 1 S. 227
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Kaufhausherr (II)
Erklärung:
wie Hausherr (IV), Verwalter eines Kaufhauses (I 1).
vgl.
Kaufhausmeister (II),
Kaufhausschreiber,
Kaufhausverwalter.
Wort danach: Kaufhausmeister
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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