Wort davor: Kaufhandeln
Kaufhändler
Wortklasse: Maskulinum
sprachliche Erläuterung:
Nbf. Kaufshändler.
Kaufhändler (I)
Erklärung:
der Kaufhandel (I) treibt.
- Belegtext:
ein new kurtz rechenbüchlein, auff der linien und federn, den angehenden rechnern und allen kauffshendelern zu gut und nutz. Franckfurdt am Mayn 1546
Datierung: 1546
[Buchtitel]
- Datierung: 1583
Fundstelle: CCMarch. IV 2 Sp. 55
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- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- Belegtext:
die kaufhaendler ... einen ehrlichen, billigen und gewissen gewinn haben moegen
Datierung: 1590
Fundstelle: HadelnPriv. 116
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- Belegtext:
es wirt nit appeliert ... in sachen ... der kauffhaendler, so kauffen vnd verkauffen
Datierung: 1597
Fundstelle: Meurer,Liberey I 257
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- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Datierung: 1632
Fundstelle: HexprozKöbbingCoesfeld 3
- Belegtext:
ein erb. rhat ... woll alle und jede kaufhandlerer ... bei mittags zeit sich ferneren kaufhandtlens enthalten
Datierung: 1641
Fundstelle: Wittrup,RheinbergRG. Qu. 104
- Datierung: 1735
Fundstelle: Schlüter,WestfProvR. II 118
- Belegtext:
soll ... keinem fremden oder auswaertigen kaufhaendler erlaubt seyn, durch einen cleveschen gueldegenossen ... handel zu treiben
Datierung: 1791
Fundstelle: NCCPruss. IX 101
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- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
Kaufhändler (II)
Erklärung:
Vertragspartei bei Kaufhandel (III).
- Belegtext:
[bei Verkauf unter auflösender Bedingung e. besseren Kaufangebots innerh. best. Frist] erraicht solcher khauf ... zu endung bestimbter zeit ... sein würkung; ... ehender hat erster
kaufshandler ... der ... gefhar nit zu entgelten
Datierung: 1599
Fundstelle: NÖLREntw. II 1 § 38
Wort danach: Kaufhandlohn
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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