Wort davor: Kaufhandeln

Kaufhändler
Wortklasse: Maskulinum
sprachliche Erläuterung: Nbf. Kaufshändler.

Kaufhändler (I)
Erklärung: der Kaufhandel (I) treibt.

Kaufhändler (II)
Erklärung: Vertragspartei bei Kaufhandel (III).

Wort danach: Kaufhandlohn

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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