Wort davor: Kaufhauptbrief

Kaufhaus
Wortklasse: Neutrum
Erklärung: Gebäude, das gewerbsmäßigem Verkauf dient.
vgl. Gredhaus, Kaufkammer.

Kaufhaus (I)
Erklärung: öffentliches Kaufhaus.

Kaufhaus (I 1)

Kaufhaus (I 1 a)
Erklärung: gemeinsames städtisches Kaufhaus.

Kaufhaus (I 1 b)
Erklärung: teilweise ist das Kaufhaus zugleich Rathaus und Gerichtsstätte.
Kaufhaus (I 2)
Erklärung: einzelnen Händlern oder Zünften gehörig.
Kaufhaus (II)
Erklärung: privates Handelshaus.

Wort danach: Kaufhausbuch

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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