Wort davor: Kaufgeschäft

Kaufgeselle
Wortklasse: Maskulinum

Kaufgeselle (I)
Erklärung: (jüngerer) selbständiger Kaufmann im Unterschied zu Kaufgeselle (III), auch als Gesellschafter einer Handelsgesellschaft.

Kaufgeselle (II)

Kaufgeselle (II 1)
Erklärung: Angehöriger einer Kaufmännergilde.
Kaufgeselle (II 2)
Erklärung: hierher?
Kaufgeselle (III)

Kaufgeselle (III 1)
Erklärung: Handlungsgehilfe.
Kaufgeselle (III 2)
Erklärung: hierher?

Wort danach: Kaufgesellschaft

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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