Wort davor: Kaufgericht
Kaufgeschäft
Wortklasse: Neutrum
sprachliche Erläuterung:
Nbf. Kaufsgeschäft.
Kaufgeschäft (I)
Erklärung:
Handelsgewerbe, Handelsgeschäft.
- Datierung: 1691
Fundstelle: Stieler 1713
Kaufgeschäft (II)
Erklärung:
Kaufkontrakt, Kaufvertrag.
vgl.
Kaufhandel (III).
- Datierung: 1771
Fundstelle: HambGSamml. X 30
- Belegtext:
das kaufsgeschäft ist ein vertrag, wodurch der eine contrahent zur abtretung des eigenthums einer sache und der andere zur erlegung einer bestimmten geldsumme dafür sich verpflichtet
Datierung: 1794
Fundstelle: PreußALR. I 11 § 1
- Belegtext:
der käufer wird während der probezeit als ein entlehner, nach verlauf dieser zeit aber das kaufgeschäft für unbedingt abgeschlossen ... angesehen
Datierung: 1811
Fundstelle: ÖstABGB. § 1080
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- digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
Wort danach: Kaufgeselle
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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