Wort davor: kaufgerecht

Kaufgericht
Wortklasse: Neutrum

Kaufgericht (I)
Erklärung: Gericht außerhalb des ordentlichen Gerichtstermins, das idR. von einer Partei verlangt und auf ihre Kosten gehalten wird, besonders als Gastgericht (I).

Kaufgericht (II)
Erklärung: Sondergericht für kaufmännische Angelegenheiten.
vgl. Kaufmannsgericht.

Wort danach: Kaufgeschäft

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