Kaufgedinge
Wortklasse: Neutrum
Erklärung:
1Gedinge (III) über einen Kauf.
sprachliche Erläuterung:
Nbf. Kaufsgedinge.
vgl.
Kaufhandel (III).
Wort danach: Kaufgeld
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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