Wort davor: Kauffertigungsbrief

Kauffrau
Wortklasse: Femininum
Erklärung: Handel treibende und insoweit geschäftsfähige Frau.
vgl. Handelsfrau, Käuferin (I), Kaufmännin, Kaufmannsweib, Kaufweib (II).

Wort danach: Kauffreigeld

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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