Wort davor: Kauffrau
Kauffreigeld
Wortklasse: Neutrum
Erklärung:
wie Kauffall (II).
Wortbildungshinweis: zu
Freigeld (I 1).
- Belegtext:
wann ... ein guth durch ordentlichen kauffcontract vnd dergleichen in eines andern gewalt kombt, so folgt der obrigkeit wegen solcher veraenderung auch der zehente theil darvon ..., das kauff-freygelt, zu latein laudemium
Datierung: 1687
Fundstelle: FinsterwalderObs. I 402
- Belegtext:
ist das kauffreigeld bei iedem kaufe mit hoechstens 10 vom hundert von dem liegenden gute dergestalt zu bezahlen, daß solches nur einer, entweder der kaeufer, oder der verkaeufer,
worueber sich beide einzuverstehen haben, zu entrichten hat
Datierung: 1785
Fundstelle: HdbchÖstGes. IX 777
- Belegtext:
von beutellehen ... ist so wohl die lehengebuehr als das kauffreygeld mit 6 von hundert zu entrichten
Datierung: 1811
Fundstelle: Heinke,NÖLehenR. I 182
Faksimile
- digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
Wort danach: Kauffuder
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten