Wort davor: Kauffahrer

Kauffahrt
Wortklasse: Femininum

Kauffahrt (I)
Erklärung: Handelsreise.

Kauffahrt (II)
Erklärung: mit dem Bürgerrecht (V) verbundenes Recht, Handel zu treiben.

Wort danach: Kauffahrtei

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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