Wort davor: Käufergelobe

Käuferherr
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung: Ratsherr, zu dessen Aufgaben die Beaufsichtigung von Markt und Handel gehört.

Wort danach: Käuferin

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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