Wort davor: Kauf(en)schaft

Kaufenschaftsgut
Wortklasse: Neutrum
Erklärung: Handelsware.
Wortbildungshinweis: zu Kauf(en)schaft (IV).

Wort danach: Käufer

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten